Verhaltensvereinbarungen
Um das Zusammenleben im Schulalltag zu erleichtern, können Schulpartner Verhaltensvereinbarungen abschließen und damit faire, klare Spielregeln für den Umgang miteinander festlegen. Ein wesentliches Merkmal einer solchen schulpartnerschaftlichen Übereinkunft ist es, dass SchülerInnen und Schüler, LehrerInnen und Lehrer und Eltern, also alle Schulpartner, bereit sind Verantwortung für den Lebensraum Schule zu übernehmen und dies auch sichtbar zu machen.
Verhaltensvereinbarungen sollen daher auch gemeinsam von den Schulpartnern erarbeitet werden und alle Schulpartner betreffen.
Anordnungskataloge, die nur die SchülerInnen verpflichten, sind kein Ausdruck fair gelebter Schulpartnerschaft! Erfolgreiche Verhaltensvereinbarungen sind einfach und klar formuliert und haben keinen Anordnungscharakter.
Anordnungskataloge, die nur die SchülerInnen verpflichten, sind kein Ausdruck fair gelebter Schulpartnerschaft! Erfolgreiche Verhaltensvereinbarungen sind einfach und klar formuliert und haben keinen Anordnungscharakter.
Erwünschtes Verhalten soll durch Vereinbarungen gestärkt werden, positive Formulierungen fördern das Einhalten dieser Vereinbarungen besser als Verbote.
Letztlich brauchen Verhaltensvereinbarungen aber auch Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung. Bei der Festlegung von Konsequenzen sollte der Zusammenhang mit dem vorangegangenen problematischen Verhalten eindeutig ersichtlich sein. Unabhängig von der Art des Fehlverhaltens darf der/die Betroffene nicht ins Abseits gestellt werden.
Letztlich brauchen Verhaltensvereinbarungen aber auch Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung. Bei der Festlegung von Konsequenzen sollte der Zusammenhang mit dem vorangegangenen problematischen Verhalten eindeutig ersichtlich sein. Unabhängig von der Art des Fehlverhaltens darf der/die Betroffene nicht ins Abseits gestellt werden.
Die Vereinbarung fairer Regeln ist ein wertvoller Prozess, der schon für sich die Kooperation unter den Schulpartnern fördern kann. Aber auch das fertige „Ergebnis“ sollte nicht als Ende dieses Prozesses angesehen werden. Verhaltensvereinbarungen sollten immer wieder auf ihre Aktualität überprüft werden, damit sie den praktischen Bezug zum Schulalltag nicht verlieren.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat den Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“ (zum Download) ausgearbeitet, der den Schulpartnern bei der Gestaltung von Verhaltensvereinbarungen behilflich sein soll. Sie finden darin außerdem alle gesetzlichen Grundlagen, die Verhaltensvereinbarungen betreffen!
Wichtig ist, dass es kein Muster für erfolgreiche Verhaltensvereinbarungen gibt. Diese sollen entsprechend der Verschiedenheit der Schulgemeinschaften und schulischer Besonderheiten erarbeitet werden und diese auch zeigen.
Kontakt:
MR Dr. Andrea Freundsberger
BMUKK- I/14a - Referat Schulpartnerschaft
Tel.: +43/1/53120-4633
Fax: +43/1/53120-814633
E-Mail: andrea.freundsberger@bmukk.gv.at
MR Dr. Andrea Freundsberger
BMUKK- I/14a - Referat Schulpartnerschaft
Tel.: +43/1/53120-4633
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E-Mail: andrea.freundsberger@bmukk.gv.at


