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Schulpartnerschaft

Durch partnerschaftliches Miteinander und fairen Umgang zu einer neuen Schulkultur

"Schulpartnerschaft" beschreibt das Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern.
Gute Beziehungen zwischen den Schulpartnern sind von großer Bedeutung für das Schulklima. Die österreichischen Schulgesetze beschreiben ausdrücklich das Zusammenwirken der Schulpartner als Schulgemeinschaft.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen sich an der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der Unterrichtsmittel beteiligen.
  • Recht und Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, die Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen.
  • Lehrerinnen und Lehrer haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schülerinnen und Schüler zu pflegen.
  • Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört ebenfalls die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten - aber natürlich auch der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern.
Gute Zusammenarbeit beruht auf gegenseitigem Respekt, dem Wissen um Rechte und Verpflichtungen und auch um Erwartungen in der Schule. Deshalb ist es wichtig, grundlegende Spielregeln zu vereinbaren, um ein weitgehend konfliktarmes Zusammenleben zu ermöglichen.

Vereinbaren und Verantwortung übernehmen

Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen können im Schulgemeinschaftsausschuss miteinander Regeln für das tägliche Leben in der Schule festlegen. Es gibt zahlreiche Schulen, in denen die Schulpartner durch das gemeinsam Erarbeiten von Verhaltensvereinbarungen zu einem besseren "Miteinander" gefunden haben. Darin wird festgehalten, was die Aufgaben der Eltern, der Lehrer/innen und der Schüler/innen sind und wie ein wertschätzender Umgang miteinander verwirklicht werden kann. Eingefordert wird der Wandel vom einseitigen Anordnen hin zum gemeinsamen Verbessern des Miteinanders im Lern- und Lebensraum Schule.
7 Personen in einer Diskussionsrunde
Schulpartnerschaftsgipfel
Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber lediglich der Rahmen. Ob Schulpartnerschaft Teil der Kultur einer Schule ist, zeigt sich daran, wie sie diesen Rahmen füllt, wie sie die wechselseitige Verantwortung von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern in Spielregeln übersetzt, die alle verstehen und mit denen sich alle identifizieren können.

Die Experten und Expertinnen der Zukunftskommission verweisen in ihrem Abschlussbericht auf die zentrale gesellschaftliche Bedeutung der gelebten Demokratie an den Schulen:
"Sich für etwas engagieren, einen Standpunkt vertreten, Vereinbarungen treffen und Rechenschaft ablegen können sind grundlegende soziale Kompetenzen, deren Erwerb ähnlich wichtig ist wie Lesen, Schreiben und Rechnen."
Weitere Informationen zur Schulpartnerschaft finden Sie in den Dokumenten, die rechts oben zum Download bereit stehen.

Eine Liste aller Eltern- und Familienvereinigungen finden Sie hier:
›› Eltern- und Familienvereinigungen

Kontakt:

MR Dr. Andrea Freundsberger
BMUKK- I/14a - Referat Schulpartnerschaft
Tel.: +43/1/53120-4633
Fax: +43/1/53120-814633
E-Mail: andrea.freundsberger@bmukk.gv.at
Schuldemokratie und Schulgemeinschaft
Schulautonomie
Vereinbaren schafft Verantwortung
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